Pläne und Kontrollen.

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nach der Tiroler Bauordnung

Für Ihr Bauprojekt sind gemäß der Tiroler Bauordnung bestimmte Unterlagen und Überprüfungen erforderlich, die bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden müssen.

Dazu gehören:

  • Einreichung von Lageplänen gemäß §31 der Tiroler Bauordnung.

  • Durchführung einer Kontrolle des Schnurgerüsts gemäß §38, um die Abstände zur Grundstücksgrenze beim Baubeginn zu überprüfen.

  • Durchführung einer Höhenkontrolle gemäß §38, um die Übereinstimmung der Gebäudehöhe mit den Einreichungsanforderungen vor dem Aufsetzen der Dachkonstruktion zu bestätigen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Bauprojekt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und reibungslos verläuft, bietet Vermessung Ebenbichler individuelle Beratung und Unterstützung an. Termine sind flexibel und können auch kurzfristig vereinbart werden. Zudem garantieren wir eine schnelle Abwicklung, um Verzögerungen zu vermeiden. 

Ebenbichler für Vermessungen aller Art

Ihr Vermessungsbüro in Brandberg / Mayrhofen und Hall in Tirol 

Gerne werden wir auch für Sie tätig und erledigen Ihr Anliegen zu Ihrer vollen Zufriedenheit. Nutzen Sie das Anfrageformular oder rufen Sie uns an unter der Nummer +43 5285 63733 oder für das Büro in Hall unter +43 5223 56158